Otto Schily klagt nun also gegen die Verhängung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 22.000 Euro. Das wurde ihm aufgebrummt, nachdem er sich bekanntlich weiterhin weigert, seine Nebeneinkünfte aufgeschlüsselt offenzulegen.
Das lässt augenscheinlich nur den Schluss zu, dass Otto etwas verbrochen hat, denn wer nichts getan hat, hat ja bekanntlich auch nichts zu verbergen. Was könnte Otto Schily also verbrochen haben? Er könnte zum Beispiel…
- … wiederholt ehemalige RAF-Terroristen anwaltlich vertreten haben.
- … Peter Hartz beim VW-Betriebsratsaufbau geholfen haben.
- … Steuern hinterzogen haben.
- … geheime Informationen an den Iran verkauft haben.
- … seine Brille nicht bei Fielmann gekauft haben.
- … der geheime Strippenzieher der Nigeria-Connection sein.
- … sein liechtensteiner Konto als Verschleierungskonto für Siemens-Schmiergeldzahlungen zur Verfügung gestellt haben.







