Der durch Urheberrechtsverletzungen groß und reich (aber nicht schön) gewordene Konzern Sony [9] beklagt neuerdings die Verletzung seines immateriellen Monopolrechts. Der Unterhaltungskonzern zeichnete sich in der Vergangenheit hauptsächlich durch die dreiste Ausbeutung von Erfindern durch die Verletzung ihrer Patente aus. [1+2]
Plötzlich scheint der Konzern für die Rechte von Künstern einzutreten und behauptet, sogenannte Raubkopien und Tauschbörsen würden den armen Künstern schaden und diese in ihrer Existenz bedrohen. Leider klingt dies aus dem Munde eines notorischen Lügners wenig glaubhaft. Und prompt überführt sich Sony selbst. So verbietet der Konzern der US-Band Beatallica [4], ihre parodierten Beatles-Songs im Metallica Stil weiterhin kostenlos im Netz zu vertreiben. Sony sieht durch die Beatallica-Parodien seine Rechte an den Beatles-Songs verletzt. [3]
Selbst Lars Ulrich, der Drummer von Metallica und nicht gerade als Freund von Tauschbörsen bekannt, hat sich bereits für Beatallica ausgesprochen. Damit wird deutlich, worum es Sony eigentlich geht: Um seine eigenen Verwertungsinteressen. Auf keinen Fall sollen irgendwelche Künstler geschützt werden, ihnen droht Sony sogar.
Auch von der freien Presse und deren Berichterstattung sieht der Konzern seine Interessen bedroht, weshalb er gemeinsam mit anderen bigotten Größen der Unterhaltungsindustrie bereits Klage gegen den Heise Zeitschriften Verlag [7] eingereicht hat. Dieser hatte in seinem Newsticker die Software “AnyDVD” der Firma “Slysoft” [8] kritisch gewürdigt. Das beschämende Urteil liegt nun in erster Instanz vor [5+6].
In dem Urteil behauptet das Gericht allen Ernstes, eine Linksetzung zu der Homepage der Firma Slysoft erleichtere das Auffinden dieser Homepage. Offenbar geht das Landgericht München davon aus, daß ein pisageschädigter deutscher Anwender zu dumm ist, ein “.com” an den Firmennamen zu hängen oder eine Suchmaschine zu bemühen und nach dem Firmennamen zu suchen. Nach dem Firmennamen gesucht, taucht die Homepage übrigens als 1.(!!!) Treffer auf (Getestet mit Google).
Dies führt nun zu einem seltsamen Paradoxon: Eine Quelltextangabe, zentrales Mittel zum Urheberrechtsschutz, wird von einem Gericht untersagt, weil diese Urheberrechtsverletzungen erleichtere. Aha!
Zum Glück hat der Verlag Rechtmittel gegen dieses Urteil eingelegt. Es bleibt, ihm im Interesse der Pressefreiheit und im Interesse ehrlicher Künstler und Autoren alles Gute zu wünschen.
[1] Spiegel Online: Sony legt nach über 20 Jahren Walkman-Patentstreit mit deutschem Erfinder bei
[2] DMC Weblog: SONY: Walkman - Patentstreit beigelegt
[3] Spiegel Online: Sony stoppt Metallica-Beatles
[4] Beatallica Homepage
[5] Spiegel Online: Gericht verbietet Link zu Kopierschutz-Knacker
[6] Heise.de: Verlinken verboten
[7] Website des Heise Zeitschriften Verlags
[8] kein Link zur Seite von Slysoft gesetzt, da durch das Urteil des Landgerichts München zu sehr eingeschüchtert
[9] aus Protest kein Link zur Seite von Sony gesetzt






