Archiv für Mai 2005

15.05.2005@12:51 von FlorianPolitik
15.05.2005@12:51 von FlorianPolitik

Die Volksrepublik China benötigt zur Verteidigung seiner freiheitlich-demokratischen Ordnung dringend Panzer von ThyssenKrupp. Unwissende Kritiker behaupten, China sei ein repressiver Staat, der sein Volk unterdrücke und die Menchenrechte mit Füßen trete. Diese Menschen haben offentsichtlich überhaupt keine Ahnung. Schließlich erwähnt China das Volk bereits im Staatsnamen.

Bedroht vom Terroristenführer Dalai Lama, auch Osama Asiens genannt, umgeben von hochmilitarisierten, repressiven und undemokratischen Staaten wie der Mongolei oder Taiwan, kämpft die Volksrepublik um ihr Überleben. Außerdem droht der Volksrepublik der innere Zerfall durch terroristische Aktivitäten der “Roten Falung-Gong” Fraktion.

Wie allgemein bekannt, plant Taiwan bereits die Invasion Chinas und die Annexion Pekings. Die bislang üblichen freien Wahlen sollen ausgesetzt, der demokratisch legitimierte Volkskonkress soll abgesetzt und ein brutales Terrorregime errichtet werden.

Um dies zu verhindern, muß das von der EU verhängte Waffenembargo gegen China aufgehoben werden. Wie Gerhard Schröder bereits sehr zutreffend festgestellt hat, benötigen die lupenreinen Demokraten Chinas zur Selbsverteidigung dringend Angriffsuboote, Langstreckenraketen und Landungboote.

Die von den Menschenrechtsterroristen Amnesty International oder Human Rights Watch in regelmäßigen Abständen erhobenen populistischen Vorwürfe gegen China sind völlig aus der Luft gegriffen. Sollten diese Vorwürfe auch nur ansatzweise begründet sein, hätte die regierungskritische, freie chinesische Presse ja wohl bereits darüber berichtet!

Daß die EU-Außenminister das Embargo vorerst nicht aufgehoben haben, gefährdet außerdem in nicht unerheblichem Maße die Stabilität der EADS- und ThyssenKrupp-Absatzzahlen in China.

15.05.2005@12:32 von FlorianTermine
15.05.2005@12:32 von FlorianTermine

Die Grüne Jugend Hessen diskutiert mit der Jungen Union Hessen am 24.05.2005 ab 19:00 im Ökohaus in Frankfurt über ein Faires UrheberInnenrecht. Schwerpunkte bilden das Urheberrecht in Bezug auf die Unterhaltungsindustrie, P2P und Filesharing, privates Kopieren von Musik- oder Filmen, DRM und unsere Idee einer Content-Flatrate.

Unsere Positionen sind im Internet unter www.c4f.org nachzulesen, insbesondere fordern wir die Einführung einer Content-Flatrate. Die Junge Union hat ihre Positionen unter www.faires-urheberrecht.de veröffentlicht.

Für die Grüne Jugend werden Werner Graf und meine Wenigkeit antreten.

7.05.2005@14:34 von Michael QuettingPolitik
7.05.2005@14:34 von Michael QuettingPolitik

Das neue Tarifrecht im öffentlichen Dienst wird Wirklichkeit. Nach zweijährigen Verhandlungen haben sich ver.di und der Bund sowie Kommunen auf ein neues Tarifrecht im öffentlichen Dienst geeinigt. Die Bundestarifkommission hat am 9. Februar dem Verhandlungsergebnis nach kontroverser Diskussion mit 80 Ja-Stimmen bei 32 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen zugestimmt. Ein ähnlicher Abschluss wird auch für die erwartet, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der neue Tarifvertrag auch für uns im Knappschaftskrankenhaus Sulzbach zum 1. Oktober 2005 gelten wird.

Während die veröffentlichte Meinung den Vertrag als “moderaten” Abschluss bewertet und der Gewerkschaft “Gestaltungswillen und Gestaltungsfähigkeit” zugesteht und der ver.di Vorsitzende Frank Bsirske davon spricht, der öffentliche Dienst sei mit dem neuen Vertrag fit für die Zukunft fit gemacht, waren die Stimmen auf dem Gewerkschaftlichen Aschermittwoch der ver.di Betriebsgruppe im Knappschaftskrankenhaus Sulzbach - eine Stunde nach Bekanntgabe des Ergebnisses - deutlich kritischer. Meine Einschätzung, das Ergebnis als Niederlage zu bezeichnen, fand Zustimmung der 54 Anwesenden.

Hier nun die Ergebnisse im überblick:

Geschaffen wurde ein neues Tarifrecht für Angestellte und Arbeiter mit einer einheitlichen Tabelle. Diese besteht aus 15 Entgeltgruppen mit in der Regel sechs Stufen. Auch die Beschäftigten in der Krankenpflege sollen in die neue einheitliche Tabelle integriert werden.
Es werden leistungsbezogene Entgeltbestandteile eingeführt. Es wird einen Niedriglohnsektor mit 1.286 Euro geben. Ortszuschläge, Sozialzuschläge und Lebensalterstufen gibt es nicht mehr. Allerdings sollen die Beschäftigte erst einmal nichts verlieren, die überleitung in die neue Tabelle wird mit Bestandsschutz erfolgen.
In den kommenden Jahren (2005, 2006, 2007) erhalten die Beschäftigten in jedem Jahr eine Einmalzahlung von 300 Euro.
Weihnachts- und Urlaubsgeld werden zu einer Jahressonderzahlung zusammen geführt, und zwar auf heutigem Niveau. Ab 2007 wird die Jahressonderzahlung je nach Entgeltgruppe 90, 80 oder 60 Prozent eines monatlichen Entgeltes betragen.
Ab 2007 wird eine variable leistungsbezogene Bezahlung zunächst in Höhe von einem Prozent eingeführt. Dieses Prozent geht in einen Topf, der nach gemeinsam mit den Personalräten getroffenen Regelungen einzelbetrieblich ausgeschüttet wird und zwar immer so, dass der Topf, aus dem der Leistungsanteil gespeist wird, am Ende vollständig zur Ausschüttung kommt. Die leistungsorientierte Bezahlung soll neben dem monatlichen Entgelt zukünftig eine Zielhöhe von acht Prozent der Entgeltsumme der Tarifbeschäftigten des jeweiligen Arbeitgebers betragen.
Die Beschäftigten des Bundes arbeiten künftig im Osten und im Westen einheitlich 39 Stunden, was einer Absenkung der Arbeitszeit im Osten um eine Stunde und einer Verlängerung um eine halbe Stunde im Westen entspricht. Alle dürfen nun zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten - und zwar maximal zwölf Stunden am Tag und 45 Stunden pro Woche. Ferner gibt es Arbeitszeitkonten.
Erteilt wurde ein Verhandlungsauftrag für landesbezirkliche Tarifverträge für Krankenhäuser über Mitarbeiterbeteiligungen und Notlagen im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes. Ferner wird ein Tarifvertrag zum Bereitschaftsdienst abgeschlossen werden.
Die neuen Tätigkeitsmerkmale für die Entgeltordnung werden in den nächsten Jahren erarbeitet, um sie bis 2008 in Kraft setzen zu können.
Der neue Tarifvertrag öD (TVöD) soll im Oktober 2005 in Kraft treten. Er läuft bis zum 31. Dezember 2007.
Viele in ver.di hoffen, mit diesem Abschluss auch die Länder zum Einlenken zu bewegen und wieder einen Tarifvertrag für den gesamten öffentlichen Dienst zu erhalten. Mit der Einführung von Niedriglohngruppen hofft man den Privatisierungen und Ausgründungen entgegentreten zu können.

Diese Ansicht teilen die Kolleginnen und Kollegen in Sulzbach nicht. Arbeitszeiterhöhung, im Vorfeld von der ver.di-Mehrheit als KO-Kriterium bezeichnet, Flexibilisierung, so genannte Leistungslöhne und Niedriglöhne finden nicht unsere Zustimmung. Große Sorge haben wir in Bezug auf die angekündigten Tarifverträge im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Gesundheitspolitik. Ich finde es falsch, dass zukünftig der Personalrat Tarifpolitik betreiben muss. Ich höre schon den “Sachzwang” an die Türe des Personalratsbüros klopfen.

Der TVöD ist eine erwartete Niederlage und Ausdruck fehlender Kampfbereitschaft vor dem Hintergrund einer Erpressungspolitik der öffentlichen Arbeitgeber und den Illusionen von Gewerkschaftern, auf der Grundlage eines nicht mehr vorhandenen Sozialstaatskompromisses, die globale Marktfreiheit regulieren zu wollen.

Für die Verhandlungen mit der Bundesknappschaft sollten wir fordern,

- umgehend die Service GmbHs aufzulösen und deren Beschäftigte in die Knappschaft zu überführen,

- auf die Erhöhung der Arbeitszeit zu verzichten.

Es würde der Selbstverwaltung gut zu Gesicht stehen, wenn sie nicht jede Flexibilisierungs- und Entsolidarisierungsmaßnahme des Bundes übernehmen würde.

Indem wir das nun vorliegende Ergebnis kritisieren, müssen wir uns auch selbst kritisieren. Unsere ver.di ist zu schwach. Diesem Klassenkampf kann man nicht durch nette Radieschengesprächen gerecht werden. Wer nicht will, das es immer weiter bergab geht, wer Gerechtigkeit und Solidarität will, der darf damit nicht andere Menschen beauftragen, der muss kämpfen. Es gibt nur eine einzige Chance - unser eigenes Tun mit und in der Gewerkschaft.

7.05.2005@0:53 von FlorianNetzwelt
7.05.2005@0:53 von FlorianNetzwelt

Der durch Urheberrechtsverletzungen groß und reich (aber nicht schön) gewordene Konzern Sony [9] beklagt neuerdings die Verletzung seines immateriellen Monopolrechts. Der Unterhaltungskonzern zeichnete sich in der Vergangenheit hauptsächlich durch die dreiste Ausbeutung von Erfindern durch die Verletzung ihrer Patente aus. [1+2]

Plötzlich scheint der Konzern für die Rechte von Künstern einzutreten und behauptet, sogenannte Raubkopien und Tauschbörsen würden den armen Künstern schaden und diese in ihrer Existenz bedrohen. Leider klingt dies aus dem Munde eines notorischen Lügners wenig glaubhaft. Und prompt überführt sich Sony selbst. So verbietet der Konzern der US-Band Beatallica [4], ihre parodierten Beatles-Songs im Metallica Stil weiterhin kostenlos im Netz zu vertreiben. Sony sieht durch die Beatallica-Parodien seine Rechte an den Beatles-Songs verletzt. [3]

Selbst Lars Ulrich, der Drummer von Metallica und nicht gerade als Freund von Tauschbörsen bekannt, hat sich bereits für Beatallica ausgesprochen. Damit wird deutlich, worum es Sony eigentlich geht: Um seine eigenen Verwertungsinteressen. Auf keinen Fall sollen irgendwelche Künstler geschützt werden, ihnen droht Sony sogar.

Auch von der freien Presse und deren Berichterstattung sieht der Konzern seine Interessen bedroht, weshalb er gemeinsam mit anderen bigotten Größen der Unterhaltungsindustrie bereits Klage gegen den Heise Zeitschriften Verlag [7] eingereicht hat. Dieser hatte in seinem Newsticker die Software “AnyDVD” der Firma “Slysoft” [8] kritisch gewürdigt. Das beschämende Urteil liegt nun in erster Instanz vor [5+6].

In dem Urteil behauptet das Gericht allen Ernstes, eine Linksetzung zu der Homepage der Firma Slysoft erleichtere das Auffinden dieser Homepage. Offenbar geht das Landgericht München davon aus, daß ein pisageschädigter deutscher Anwender zu dumm ist, ein “.com” an den Firmennamen zu hängen oder eine Suchmaschine zu bemühen und nach dem Firmennamen zu suchen. Nach dem Firmennamen gesucht, taucht die Homepage übrigens als 1.(!!!) Treffer auf (Getestet mit Google).

Dies führt nun zu einem seltsamen Paradoxon: Eine Quelltextangabe, zentrales Mittel zum Urheberrechtsschutz, wird von einem Gericht untersagt, weil diese Urheberrechtsverletzungen erleichtere. Aha!

Zum Glück hat der Verlag Rechtmittel gegen dieses Urteil eingelegt. Es bleibt, ihm im Interesse der Pressefreiheit und im Interesse ehrlicher Künstler und Autoren alles Gute zu wünschen.

[1] Spiegel Online: Sony legt nach über 20 Jahren Walkman-Patentstreit mit deutschem Erfinder bei
[2] DMC Weblog: SONY: Walkman - Patentstreit beigelegt
[3] Spiegel Online: Sony stoppt Metallica-Beatles
[4] Beatallica Homepage
[5] Spiegel Online: Gericht verbietet Link zu Kopierschutz-Knacker
[6] Heise.de: Verlinken verboten
[7] Website des Heise Zeitschriften Verlags
[8] kein Link zur Seite von Slysoft gesetzt, da durch das Urteil des Landgerichts München zu sehr eingeschüchtert
[9] aus Protest kein Link zur Seite von Sony gesetzt

6.05.2005@1:15 von FlorianNetzwelt
6.05.2005@1:15 von FlorianNetzwelt

In letzter Zeit bläst die Industrie vermehrt zum Schutz des sogenannten “geistigen Eigentums”. “Geistiges Eigentum werde gestohlen, die Soft- und Unterhaltungsindustrie spricht von “Piraterie”. Doch was ist eigentlich dieses “geistige Eigentum”?

Bei dem sogenannten “geistigen Eigentum” handelt es sich um ein staatlich verliehenes “immaterielles Monopolrecht”. Häufig werden auch die Begriffe “Exklusionsrecht” oder “Immaterialgüterrecht” verwendet. Unter diesen Begriffen werden Patente, Urheberrecht, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Designs und Geschmacksmuster zusammengefasst.

Eigentum?

Eigentlich kann bei “geistigem Eigentum” von Eigentum keine Rede sein. Stiehlt man immaterielle Güter, nimmt man diese niemandem weg. Geht ein derartiges Gut verloren, hat der Besitzer gute Chancen, wieder an dieses Gut zu gelangen, solange noch irgendwo eine Kopie vorhanden ist. Anders sieht dies bei materiellen Dingen aus, stiehlt man beispielsweise ein Auto, nimmt man es dem Besitzer weg, geht eine Brieftasche verloren, ist diese weg. Dies liegt daran, daß materielle Güter nur begrenzt verfügbar sind. Immaterielle Dinge sind dagegen naturbedingt keiner Knappheit unterzogen. Man sagt, daß Immaterialgüter nicht-rivalisierend konsumiert werden.

Piraterie?

Spricht die Software- oder Unterhaltungsindustrie von “Piraterie”, “Raub” oder “Diebstahl des geistigen Eigentums”, benutzt sie diese Begriffe, um zu suggerieren, es handel sich bei immateriellen Gütern um Sachen, die den Besitz wechseln können. Dies ist aber nicht der Fall. Statt dessen gewähren Patente oder Urheberrechte staatlich garantierte immaterielle Monopolrechte. Die Immaterialgüter werden also künstlich verknappt, um dem Eigentümer die kommerzielle Ausbeutung dieser Güter zu ermöglichen. Weiterhin kann von einem Gewaltakt, welche Piraterie, Raub oder Diebstahl zweifellos darstellen, bei “Urheberrechtsverstößen” nicht die Rede sein. Die Begriffe wie “Piraterie”, “Raub” oder “Diebstahl geistigen Eigentums” sind also lediglich Kampfbegriffe zur Durchsetzung der Verwertungslogik.

Geschichte

Lange Zeit gab es den Begriff des “geistigen Eigentums” nicht. Viele Dichtungen, Kunstwerke oder Erfindungen waren zwar mit dem Namen ihrer Schöpfer oder Entdecker verknüpft, die Ergebnisse waren aber Gemeingut. Die Werke konnten beliebig vervielfältigt werden, was in dieser Zeit bedeutete, die Werke abzuschreiben oder abzumalen. Geschützt waren lediglich die Träger der Werke, welche ja materieller Natur sind, also zum Beispiel das Buch selbst oder der Bilderrahmen.

In der Zeit nach der Erfindung des Buchdrucks durch Gutenberg, wurde das Buch zum Wirtschaftsgut. Der Aufbau einer Infrastruktur zum Buchdruck bedeutete erheblichen Kostenaufwand, so daß die Verleger Interesse daran hatten, den Nachdruck durch Konkurrenten zu unterbinden. Deshalb gewährte man dem Verleger, der diese Infrastruktur aufbaute, zeitlich begrenzte Privilegien und verbot anderen den Nachdruck. Später gewährte man einigen Schöpfern Autorenprivilegien, um sie für ihre Schöpfungen zu belohnen. Diese bezogen sich aber auf den Autor als Persönlichkeit, sollten die Verfälschung seiner Werke verhindern und brachten diesem noch keine Einnahmen.

Als die Verleger nun anfingen, den Autoren Honorare zu zahlen, meinten sie, nun auch ein Privileg für die Werke zu besitzen und der Nachruck wurde allgemein verboten, wenn ein Verlag die Rechte von einem Autor erworben hatte.

Perönlichkeitsrecht oder “geistiges Eigentum”?

Das in Europa gegen Ende des 19. Jahrhunders entstandene Urheberrecht entwickelte sich als ein Persönlichkeitsrecht des Autors und verdrängte die Idee vom “geistigen Eigentum”. Die Schutzwürdigkeit eines Werkes wurde durch die Persönlichkeit seines Schöpfers, der individuellen Züge seines Werkes und seiner Bindung zu seiner Schöpfung begündet. Dies bedeutet, daß es zu jedem Werk unveräußerliche Persönlichkeitsrechte gibt, die dem Autor zustehen. Diese müssen nicht angemeldet werden und stehen jedem Schöpfer automatisch zu. Bis 1978 war das in den USA beispielsweise nicht der Fall. Bis dato mußten dort Werke registriert und mit einem Copyright-Vermerk versehen werden, um unter dem Schutz des Urheberrechts zu stehen. Um die von der modernen Industrie gewünschte Möglichkeit zur Verwertung der Werke zu befriedigen, wurde das Immaterialgüterrecht entwickelt. Dadurch sind zum Beispiel die Verwertungsrechte veräußerlich.

Siehe auch:

[1] Stefan Meretz: Geistiges Eigentum
[2] Hauke Möller: Art 14GG und das “geistige Eigentum”
[3] Wikipedia: Geistiges Eigentum
[4] Wikipedia: Urheberrecht
[5] Wikipedia: Patent



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