Fehlende Kampfbereitschaft, Erpressung und Illusionen - zum neuen TVöD
Das neue Tarifrecht im öffentlichen Dienst wird Wirklichkeit. Nach zweijährigen Verhandlungen haben sich ver.di und der Bund sowie Kommunen auf ein neues Tarifrecht im öffentlichen Dienst geeinigt. Die Bundestarifkommission hat am 9. Februar dem Verhandlungsergebnis nach kontroverser Diskussion mit 80 Ja-Stimmen bei 32 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen zugestimmt. Ein ähnlicher Abschluss wird auch für die erwartet, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der neue Tarifvertrag auch für uns im Knappschaftskrankenhaus Sulzbach zum 1. Oktober 2005 gelten wird.
Während die veröffentlichte Meinung den Vertrag als “moderaten” Abschluss bewertet und der Gewerkschaft “Gestaltungswillen und Gestaltungsfähigkeit” zugesteht und der ver.di Vorsitzende Frank Bsirske davon spricht, der öffentliche Dienst sei mit dem neuen Vertrag fit für die Zukunft fit gemacht, waren die Stimmen auf dem Gewerkschaftlichen Aschermittwoch der ver.di Betriebsgruppe im Knappschaftskrankenhaus Sulzbach - eine Stunde nach Bekanntgabe des Ergebnisses - deutlich kritischer. Meine Einschätzung, das Ergebnis als Niederlage zu bezeichnen, fand Zustimmung der 54 Anwesenden.
Hier nun die Ergebnisse im überblick:
Geschaffen wurde ein neues Tarifrecht für Angestellte und Arbeiter mit einer einheitlichen Tabelle. Diese besteht aus 15 Entgeltgruppen mit in der Regel sechs Stufen. Auch die Beschäftigten in der Krankenpflege sollen in die neue einheitliche Tabelle integriert werden.
Es werden leistungsbezogene Entgeltbestandteile eingeführt. Es wird einen Niedriglohnsektor mit 1.286 Euro geben. Ortszuschläge, Sozialzuschläge und Lebensalterstufen gibt es nicht mehr. Allerdings sollen die Beschäftigte erst einmal nichts verlieren, die überleitung in die neue Tabelle wird mit Bestandsschutz erfolgen.
In den kommenden Jahren (2005, 2006, 2007) erhalten die Beschäftigten in jedem Jahr eine Einmalzahlung von 300 Euro.
Weihnachts- und Urlaubsgeld werden zu einer Jahressonderzahlung zusammen geführt, und zwar auf heutigem Niveau. Ab 2007 wird die Jahressonderzahlung je nach Entgeltgruppe 90, 80 oder 60 Prozent eines monatlichen Entgeltes betragen.
Ab 2007 wird eine variable leistungsbezogene Bezahlung zunächst in Höhe von einem Prozent eingeführt. Dieses Prozent geht in einen Topf, der nach gemeinsam mit den Personalräten getroffenen Regelungen einzelbetrieblich ausgeschüttet wird und zwar immer so, dass der Topf, aus dem der Leistungsanteil gespeist wird, am Ende vollständig zur Ausschüttung kommt. Die leistungsorientierte Bezahlung soll neben dem monatlichen Entgelt zukünftig eine Zielhöhe von acht Prozent der Entgeltsumme der Tarifbeschäftigten des jeweiligen Arbeitgebers betragen.
Die Beschäftigten des Bundes arbeiten künftig im Osten und im Westen einheitlich 39 Stunden, was einer Absenkung der Arbeitszeit im Osten um eine Stunde und einer Verlängerung um eine halbe Stunde im Westen entspricht. Alle dürfen nun zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten - und zwar maximal zwölf Stunden am Tag und 45 Stunden pro Woche. Ferner gibt es Arbeitszeitkonten.
Erteilt wurde ein Verhandlungsauftrag für landesbezirkliche Tarifverträge für Krankenhäuser über Mitarbeiterbeteiligungen und Notlagen im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes. Ferner wird ein Tarifvertrag zum Bereitschaftsdienst abgeschlossen werden.
Die neuen Tätigkeitsmerkmale für die Entgeltordnung werden in den nächsten Jahren erarbeitet, um sie bis 2008 in Kraft setzen zu können.
Der neue Tarifvertrag öD (TVöD) soll im Oktober 2005 in Kraft treten. Er läuft bis zum 31. Dezember 2007.
Viele in ver.di hoffen, mit diesem Abschluss auch die Länder zum Einlenken zu bewegen und wieder einen Tarifvertrag für den gesamten öffentlichen Dienst zu erhalten. Mit der Einführung von Niedriglohngruppen hofft man den Privatisierungen und Ausgründungen entgegentreten zu können.
Diese Ansicht teilen die Kolleginnen und Kollegen in Sulzbach nicht. Arbeitszeiterhöhung, im Vorfeld von der ver.di-Mehrheit als KO-Kriterium bezeichnet, Flexibilisierung, so genannte Leistungslöhne und Niedriglöhne finden nicht unsere Zustimmung. Große Sorge haben wir in Bezug auf die angekündigten Tarifverträge im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Gesundheitspolitik. Ich finde es falsch, dass zukünftig der Personalrat Tarifpolitik betreiben muss. Ich höre schon den “Sachzwang” an die Türe des Personalratsbüros klopfen.
Der TVöD ist eine erwartete Niederlage und Ausdruck fehlender Kampfbereitschaft vor dem Hintergrund einer Erpressungspolitik der öffentlichen Arbeitgeber und den Illusionen von Gewerkschaftern, auf der Grundlage eines nicht mehr vorhandenen Sozialstaatskompromisses, die globale Marktfreiheit regulieren zu wollen.
Für die Verhandlungen mit der Bundesknappschaft sollten wir fordern,
- umgehend die Service GmbHs aufzulösen und deren Beschäftigte in die Knappschaft zu überführen,
- auf die Erhöhung der Arbeitszeit zu verzichten.
Es würde der Selbstverwaltung gut zu Gesicht stehen, wenn sie nicht jede Flexibilisierungs- und Entsolidarisierungsmaßnahme des Bundes übernehmen würde.
Indem wir das nun vorliegende Ergebnis kritisieren, müssen wir uns auch selbst kritisieren. Unsere ver.di ist zu schwach. Diesem Klassenkampf kann man nicht durch nette Radieschengesprächen gerecht werden. Wer nicht will, das es immer weiter bergab geht, wer Gerechtigkeit und Solidarität will, der darf damit nicht andere Menschen beauftragen, der muss kämpfen. Es gibt nur eine einzige Chance - unser eigenes Tun mit und in der Gewerkschaft.






